Montag, 4. Juni 2018

Typisch BSV


Man kann manchmal nur den Kopf schütteln. Da spielen aktiv im BSV gemeldete Spieler in Frankreich oder in der Schweiz, doch wenn man ein paar Spiele für einen pfälzischen Verein in der gleichen Saison macht, wird gleich in einem scharfen Ton mit Konsequenzen gedroht. Aktuell nachzulesen auf der BSV-Homepage mit folgendem Wortlaut:

Der pfälzische Schachverband hat eine Regelung eingeführt, nach der auch mit einer passiven Mitgliedschaft in einem Verein ein Spielrecht in den Verbandsspielen der Pfalz zulässig ist. Es gab deshalb diesbezüglich bereits Anfragen von Spielern mit einem aktiven Spielrecht in Baden, die dies in Anspruch nehmen wollten.
Deshalb zur allgemeinen Information:
Der Badische Schachverband untersagt seinen Mitgliedern mit aktivem Spielrecht in Baden den Einsatz in offiziellen Mannschaftskämpfen in anderen Bundesländern. Sollte ein solches "Doppelspiel" bekannt werden, dann hat dies in Baden folgende Konsequenzen:

1. Ab dem erstmaligen Spiel in einem anderen Bundesland ist der Spieler nicht mehr im BSV spielberechtigt, seine Einsätze in Baden werden, auch rückwirkend, entsprechend der TO als verloren gewertet, ebenso die Partien nachfolgender Spieler.

2. Der Spieler wird mit einer Sperre im BSV bis maximal 12 Monate belegt.

Nachdem Bayern bereits vor ein paar Jahren eine ähnliche Regelung eingeführt hat wurde im TOA über diese Regelung des Doppelspiels im BSV diskutiert.  Es war eine große Mehrheit im TOA dafür, die Regel in dieser Form beizubehalten.


Es gibt nun mal Schachspieler, die gerne mehr als 9 mal im Jahr Schach spielen wollen und auch mal auf andere Gegner treffen wollen. Ich streube mich dagegen, dass die Mitglieder des BSV-Turnierausschusses einfach über die Köpfe der Basis hinweg dies entscheiden. Bevor solch ein Entschluss gefasst wird, sollte er auf dem Verbandstag diskutiert werden, so meine Meinung.

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